Die europäische Einwegkunststoff-Richtlinie
Getränkebecher. Trinkhalme und Wattestäbchen. In Plastik verpacktes Gemüse und Magazine in Plastikhüllen. Europa hat unnötigen Produkten aus Einwegkunststoff den Kampf angesagt. Denn Plastik und Mikroplastik sind eine Gefahr für unsere Umwelt und unsere Meere, Tiere und Menschen. Aus diesem Grund hat die Europäische Union im Sommer 2019 die Einwegkunststoff-Richtline verabschiedet. Genauer gesagt, die Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Ziel ist es, durch Verbote und verbrauchsmindernde Maßnahmen die Nutzung von Produkten aus Einwegkunststoff zu reduzieren. Alle EU-Mitgliedstaaten haben sich dazu verpflichtet, im eigenen Land alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die in der Einwegkunststoff-Richtline gesetzten Ziele erreicht werden.
Was ist die europäische Einwegkunststoff-Richtline?
Die des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 (engl. Single-Use Plastics Directive) ist eine europäische Richtlinie, die die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verringern soll. Die Richtlinie gibt verschiedene Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoff-Produkten zu reduzieren, das achtlose Wegwerfen dieser Produkte in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource Kunststoff besser zu bewirtschaften. Da es sich um eine EU-Richtlinie und keine EU-Verordnung handelt, ist sie hinsichtlich des zu erreichenden Ziels zwar für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich – mit welchen nationalen Maßnahmen und Gesetzen dieses Ziel letztendlich erreicht wird, bleibt jedoch jedem Land selbst überlassen. Die Einwegkunststoff-Richtline gibt dazu lediglich Empfehlungen.
Was ist das Ziel der Einwegkunststoff-Richtlinie?
Ziel der Einwegkunststoff-Richtlinie ist es, den Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff zu reduzieren und die »Ressource Kunststoff« besser zu bewirtschaften – hin zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen. Außerdem soll das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt begrenzt (Littering) und der zunehmenden Verschmutzung der Meere entgegengewirkt werden.
Welche Produkte betrifft die Einwegkunststoff-Richtlinie?
Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie gilt für Artikel, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und in der Regel dazu bestimmt sind, nur einmal oder kurzzeitig verwendet und danach entsorgt zu werden.
Gruppe 1
| Getränkebecher und -behälter, Getränkeflaschen, To-go-Lebensmittelbehälter, Einwegbesteck, Einwegteller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wrappers |
Gruppe 2
| Wattestäbchen, Feuchttücher, Binden, Tampons und Tamponapplikatoren |
Gruppe 3
| Leichte Tragetaschen, Zigarettenfilter, Luftballons, Luftballonstäbe, Fischfanggeräte |
Maßnahmen der Einwegkunststoff-Richtlinie
Die neuen Lass-mich-dran-Deckel: »Tethered Caps«
Als »Tethered Caps« werden Verschlusskappen und Deckel bezeichnet, die nach dem Öffnenfest mit der Flasche oder der Verpackung verbunden bleiben. Diese sind eine nachhaltige und umweltfreundliche Alternative zu den herkömmlichen Verschlüssen. Ab 3. Juli 2024 sind sie in den EU-Mitgliedstaaten für Einweg-Getränkeverpackungen einschließlich Verbundverpackungen wie Getränkekartons mit einem Volumen von bis zu drei Litern vorgeschrieben. So wurde es in der europäischen Einwegkunststoff-Richtlinie vereinbart. Ziel ist es, die Verschlüsse zusammen mit den Behältern zu recyceln und die Vermüllung unserer Umwelt durch weggeworfene Verschlüsse zu reduzieren. Einige Unternehmen haben mit der Umrüstung bereits begonnen.