Die wichtigsten Fragen zum Einwegkunststoff-Fondsgesetz
Ob Coffee-to-go-Becher, Plastiktüten oder Zigarettenfilter: Seit 2024 gilt für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoff-Produkten eine Sonderabgabepflicht. Im Rahmen des Einwegkunststoff-Fondsgesetzes werden sie an den Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum beteiligt. Betroffene Hersteller müssen sich im Jahr 2024 registrieren und ein Jahr später die erste Abgabe zahlen (Ausnahme: Feuerwerkskörper). Die Details dazu regelt das Einwegkunststoff-Fondsgesetz. Was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist das Einwegkunststoff-Fondsgesetz?
Das Einwegkunststoff-Fondsgesetz liefert den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung und Umsetzung des Einwegkunststoff-Fonds. Dieser ist die vorerst letzte Maßnahme der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der europäischen in Deutschland. Mit dem Gesetz werden die Hersteller von Einwegkunststoff-Produkten an den Kosten für die Maßnahmen der Abfallentsorgung und Reinigung des öffentlichen Raumes beteiligt. Das Gesetz ist im Mai 2023 in Kraft getreten – verpflichtend werden die Abgaben für Hersteller aber erst ab 2025.
Welche Produkte betrifft das Einwegkunststoff-Fondsgesetz?
Vom Einwegkunststoff-Fondsgesetz betroffen sind folgende kunststoffhaltige Produkte: Getränkebecher und To-go-Lebensmittelbehälter, Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilter. Auch Feuerwerkskörper fallen unter die Regelung. Die Kommunen wünschen sich, dass das Gesetz möglichst bald auf weitere Produkte ausgeweitet wird und die Herstellerfinanzierung zum Beispiel auch für Kaugummis, Pizzakartons und Aluschalen gilt.
Wer muss in den Einwegkunststoff-Fond einzahlen?
Alle Hersteller, die bestimmte Einwegkunststoff-Produkte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder diese unmittelbar aus dem Ausland über Fernkommunikationsmittel an private Haushalte oder andere Nutzer in Deutschland verkaufen, sind zur Einzahlung in den Fond verpflichtet – die Höhe ist abhängig von der Art und Menge der Produkte. Die Bezahlung der Einwegkunststoff-Abgabe erfolgt jährlich.
Wer bekommt Geld aus dem Einwegkunststoff-Fond?
Städte und Gemeinden, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- und Reinigungsmaßnahmen sowie andere erstattungsfähigen Leistungen an das Umweltbundesamt melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet.
Was ist DIVID?
DIVID ist der Name der digitalen Einwegkunststoff-Plattform. Das Umweltbundesamt hat diese Plattform zum 1. Januar 2024 eingerichtet und verwaltet darüber alle Registrierungen und Einzahlungen der abgabepflichtigen Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel an anspruchsberechtigte Städte und Gemeinden. Seit 1. Januar 2024 ist die Registrierung über DIVID möglich – Voraussetzung dafür ist die Beantragung eines . Für abgabepflichtige Hersteller ist die Registrierung im Einwegkunststoff-Register seit 2024 Pflicht. Für Anspruchsberechtigte ist sie nicht verpflichtend, aber Voraussetzung für den Erhalt von Zahlungen aus dem Fonds.
Ab wann muss die Einwegkunststoff-Abgabe gezahlt werden?
Die Registrierungspflicht für abgabepflichtige Hersteller gilt seit 2024. Die Einwegkunststoff-Abgabe ist erstmalig im Jahr 2025 zu leisten. Eine Ausnahme gibt es für Hersteller von Feuerwerkskörpern: Für sie gilt die Registrierungs- und Abgabepflicht jeweils zwei Jahre später.
Wie berechnet sich die Höhe der Einwegkunststoff-Abgabe?
Basis für die Berechnung der Einwegkunststoff-Abgabe ist die im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachte Menge an Einwegkunststoff-Produkten. Sie wird mit einem für jede Produktart festgelegten Abgabesatz multipliziert. Für ein Kilogramm in Verkehr gebrachte Lebensmittelbehälter sollen Hersteller zum Beispiel 0,18 Euro als Abgabe entrichten, bei Getränkebechern sind es 1,24 Euro. Der jeweilige Abgabesatz wird nach den Vorgaben des Einwegkunststoff-Fondsgesetztes per Rechtsverordnung festgelegt.
Basis für die Auszahlung der Mittel aus dem Fond ist ein Punktesystem. Danach sollen Kommunen zum Beispiel 31,5 Punkte für die Entsorgung von einer Tonne Abfall und 10 Punkte für das Reinigen von einem Kilometer Strecke (innerorts) erhalten.
Was ist das Ziel des Einwegkunststoff-Fonds?
Der Einwegkunststoff-Fond ist eine von mehreren Maßnahmen, mit der die europäische in Deutschland umgesetzt wird. Um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern und die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen wird für bestimmte Einwegkunststoff-Produkte die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt. Das heißt: In Zukunft werden nach dem Verursacherprinzip die Hersteller mit in die Verantwortung genommen und an den Folgekosten, die durch die Sammlung und Entsorgung kunststoffhaltiger Produkte im öffentlichen Raum entstehen, beteiligt. Genauso wie an weiteren Kosten für die Sensibilisierung der Verbraucher für eine fachgerechte Entsorgung des Mülls etc.
Wer verwaltet den Einwegkunststoff-Fond?
Zuständig für die Verwaltung des Einwegkunststoff-Fonds ist das deutsche Umweltbundesamt (UBA). Seit 2024 betreut es die Registrierungen und Meldungen der Hersteller und Anspruchsberechtigten über die digitale Plattform DIVID. Ab 2025 bestimmt das Umweltbundesamt die Höhe der Hersteller-Abgaben und die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Auch die Einordnung der Einwegkunststoff-Produkte, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob ein Unternehmen Hersteller im Sinne des Einwegkunststoff-Fondgesetztes ist, gehören zum Aufgabenbereich des Amtes.
Was ist die Einwegkunststoff-Kommission?
Die Einwegkunststoff-Kommission ist ein Gremium, das das Umweltbundesamt bei allen Aufgaben rund um den Einwegkunststoff-Fond berät und unterstützt. Dieses Gremium besteht aus 12 ehrenamtlichen Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen und der Umwelt-, Entsorgungs- und Verbraucherverbände.