• Know-how
  • 03.05.2024
  • 4 Min

Mehrweg und Verpackungsgesetz: Das soll sich ab 2025 ändern

Für 2025 sind neue Regelungen und Maßnahmen im Hinblick auf Verpackungen und Mehrweglösungen geplant: Das Bundesumweltministerium hat am 27. Juni 2023 die Eckpunkte für einen neuen Gesetzesentwurf als dritte Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG4) vorgestellt. In diesem Artikel haben wir den aktuellen Stand zusammengefasst und geben einen Überblick über die fünf wichtigsten geplanten Regelungen.

Geplante Maßnahmen der 3. Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG4)

Der aktuelle Stand

Den Referentenentwurf der dritten Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG4) hat das Bundesumweltministerium am 27. Juni 2023 vorgestellt. Allerdings hat die FDP dagegen Einspruch erhoben: Die Kritik betrifft in erster Linie die Pflicht für Supermärkte, Discounter und Händler, die ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Bier, Wasser, Saft, Milch und andere alkoholfreie Getränke anbieten müssen – und den fehlenden Beleg, dass Mehrweglösungen ökologische Vorteile bringen. Damit ist der Entwurf zunächst einmal blockiert und die Anhörung durch die Verbände sowie der gesamte Prozess der Gesetzgebung werden sich verzögern. Im Rahmen des Koalitionsvertrages muss nun ein Kompromiss gefunden werden.

1 Einwegverbot bei Vor-Ort-Verzehr

Eine entscheidende Änderung betrifft den Vor-Ort-Verzehr von Burgern, Pizza und anderen Fast-Food-Produkten: Hier ist ein komplettes Verbot von Einwegverpackungen geplant. Davon wären vor allem große Fast-Food-Ketten wie McDonald‘s, Burger King, Nordsee, Subway, KFC, Pizza Hut und Domino’s Pizza betroffen. Denn kleine Kioske und Imbisse mit einer Fläche bis zu 80 m2 und maximal fünf Beschäftigten sollen auch weiterhin von der Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke To-Go ausgenommen sein. Ob Betriebe, die Pommes oder Wurst in Schalen anbieten eine Mehrwegalternative anbieten müssen, soll eine Einzelfallprüfung entscheiden.

Blick in ein Fastfood-Restaurant: Hinter der Scheibe sitzt ein junges Paar am Tisch und isst einen Burger
So geht Mehrwegspülen!

Beim Spülen von Mehrweggeschirr hat sich in den letzten Jahren viel getan. Bestes Beispiel ist das Mehrwegspülsystem von Winterhalter: Die Systemlösung setzt auf das effektive Zusammenspiel von Spülmaschine, Korb und speziell für das Material Kunststoff entwickelte Spülchemie. Um auch allerhöchste Ansprüche zum Beispiel von Fast-Food-Ketten erfüllen zu können, wurde das System um das Trocknungsgerät DMX erweitert. So wird aus einem »sehr guten« Trocknungsergebnis ein »perfektes«. Und das innerhalb von wenigen Minuten.

Zum Mehrwegspülsystem

Ein Spülkorb für das Mehrwegspülen von Winterhalter mit einsortierten Mehrwegbechern und Bowls

2 Mehrwegangebotspflicht für weitere Materialien

Seit 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Das heißt: Alle gastronomischen Betriebe, die Speisen und Getränke zur Mitnahme anbieten, müssen ihren Kunden alternativ zu Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Mehrwegpflicht soll nach derzeitigem Stand ab 1. Januar 2025 auf sämtliche Materialien ausgeweitet werden – zum Beispiel auch auf Papier/Pappe/Karton und Aluminium. Bei Getränkeverpackungen und Bechern ist das bereits heute so; bei Verpackungen für nicht-flüssige Speisen gilt das aktuell nur für Verpackungen aus Kunststoff. Ab 2025 sollen die Verbraucher also bei allen To-go-Speisen die Wahlmöglichkeit zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung haben. Hintergrund ist, dass Anbieter teilweise auf Einwegverpackungen ohne Kunststoff umgestiegen sind und so die Mehrwegangebotspflicht umgehen.

Aus einer Aluschale mit gebratenem Fischfilet und Gemüse wird mit Messer und Gabel ein Stück Fisch entnommen, um das Gericht auf einem weißen Teller anzurichten

3 Mehrwegpflicht für Supermärkte, Discounter und Händler

Ab 1. Januar 2025 sollen Supermärkte, Discounter und Händler dazu verpflichtet sein, für unterschiedliche Arten von Getränken mindestens eine Mehrwegalternative anzubieten. Das betrifft Bier, Wasser, Saft, Milch und andere alkoholfreie Getränke. Die Regelung hat gleich mehrere Ziele: Das Mehrwegangebot soll erweitert und der Anteil von Mehrweglösungen erhöht werden, Verbraucher sollen in ihrer Wahlfreiheit unterstützt und der ökologische Fußabdruck des Getränkeverpackungssektors reduziert werden.

Vor dem Getränkeregal eines Supermarktes steht lächelnd eine Frau und trägt eine Mehrwegkiste mit Wasserflaschen

4 Vereinfachte Rückgabe

Auch die Rückgabe von Pfandflaschen soll erleichtert werden: durch die Einführung einer Rücknahmepflicht für Mehrweg-Getränkeverpackungen. Danach sollen Letztvertreiber von Getränken dazu verpflichtet werden, alle Mehrwegverpackungen und Umverpackungen anzunehmen – unabhängig von Vertrieb oder Herkunft der Marken. Bisher ist es so, dass Händler lediglich ihre eigenen Pfandflaschen zurücknehmen müssen. Die Pflicht soll allerdings nur für Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m2 gelten.

Eine Hand schiebt eine durchsichtige Mehrweg-Wasserflasche in die kreisrunde Öffnung eines Rückgabeautomaten für Pfandflaschen

5 Verbot von Mogelpackungen

Man kennt es von Margarine, Chips, Süßwaren und Tiefkühlprodukten: Die Verpackung und der Preis bleiben gleich, aber der Inhalt wird reduziert – oft unter dem Deckmantel »Neue Rezeptur!«. Bei diesen heimlichen Preiserhöhungen handelt es sich um eine versteckte Inflation, weshalb sie auch als »Shrinkflation« bezeichnet werden. Damit soll blad Schluss sein: Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, eine Reduzierung des Inhalts bei ihren Produkten anzukündigen bzw. die Verbraucher darauf hinzuweisen.

Wir sehen zwei geöffnete Eierkartons mit gleich großer Verpackung: in dem einen sind 4 Eier, in dem anderen nur ein Ei – vor beiden je ein Preisschild mit 1.99 Dollar

Autor des Artikels
Joachim FunkContent Marketing Manager